: Bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 80.00, ebenfalls wegen grober sowie einfacher Verletzung der Verkehrsregeln. Die Beschuldigte ist in der Ukraine aufgewachsen und hat dort auf einer Bank gearbeitet. Im Jahr 2001 kam sie in die Schweiz und absolvierte hier eine Ausbildung zur Treuhand-Sachbearbeiterin. Sie ist geschieden und hat eine erwachsene Tochter. Aktuell lebt die Beschuldigte wieder in der Ukraine, wo sie gemäss ihren Angaben mit ihrer Mutter ihre Einzimmerwohnung bewohnt und ihre Oma betreut.