19. Täterkomponenten 19.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Beschuldigte ist im Strafregister wie folgt verzeichnet (vgl. pag. 407 f.): - Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Biel vom 19. Februar 2013: Bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 70.00 und Busse von CHF 560.00 wegen grober sowie einfacher Verletzung der Verkehrsregeln; - Urteil der Staatsanwaltschaft Baden vom 25. November 2015: Bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 80.00, ebenfalls wegen grober sowie einfacher Verletzung der Verkehrsregeln.