Diese sehen für den Referenzsachverhalt eines Täters, der bei einem verbalen Streit die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, wodurch dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, ambulant im Spital behandelt werden muss und drei Tage arbeitsunfähig ist, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor. Vorliegend erscheint das Ausmass des verschuldeten Erfolges zwar etwas geringer, die Gefährdung der körperlichen Integrität infolge der verwendeten "Tatwaffe" Auto jedoch umso höher, so dass das Verschulden insgesamt ähnlich zu bewerten ist.