38 Ein Strafmass in dieser Höhe erscheint auch mit Blick auf die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) angemessen. Diese sehen für den Referenzsachverhalt eines Täters, der bei einem verbalen Streit die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, wodurch dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, ambulant im Spital behandelt werden muss und drei Tage arbeitsunfähig ist, eine Referenzstrafe von 60 Strafeinheiten vor.