15. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 ist das revidierte Sanktionenrecht in Kraft getreten. Das neue Recht erweist sich vorliegend allerdings nicht als milder als das zum Tatzeitpunkt geltende. Es ist daher das bis zum 31. Dezember 2017 geltende Recht anzuwenden (Art. 2 Abs. 2 StGB e contrario).