36 13.2 Subjektiver Tatbestand Eigentliches Ziel der Beschuldigten war es, nahe beim Club zu parkieren. Daran wollte sie der Privatkläger in seiner Funktion als Sicherheitsangestellter hindern und stellte sich im Abstand von wenigen Metern vor ihr Auto. Die hierüber verärgerte, die Geduld verlierende Beschuldigte, welche ausserdem eine Parklücke entdeckt hatte, welche sie "erben" wollte, fuhr auf den Privatkläger zu und touchierte diesen mit der Stossstange ihres Fahrzeugs auf Kniehöhe.