13. Subsumtion 13.1 Objektiver Tatbestand Der Privatkläger erlitt eine schmerzhafte Prellung des rechten Knies mit vorübergehender Einschränkung der Beugefähigkeit und Sensibilitätsstörungen (Einschlaf- Gefühl am äusseren Unterschenkel). Diese machte zwei Konsultationen beim Arzt sowie ein Röntgen notwendig. Die Schmerzen mussten zumindest am Anfang medikamentös behandelt werden, dauerten einige Zeit an und traten zuweilen auch längere Zeit nach dem Vorfall noch auf.