264 Z. 6-7). Die Beschuldigte habe zu diesem Zeitpunkt schon parkiert gehabt und habe sich nicht mehr in ihrem Auto befunden (pag. 263 Z. 29). Sie selbst sei zum Eingang gegangen, wo auch die Beschuldigte gestanden habe (pag. 263 Z. 3-4). Sie habe ein bisschen genervt, aber nicht aggressiv, auf sie gewirkt, obwohl sie «schon Temperament» habe (pag. 264 Z. 16 und pag. 265 Z. 6-7). Im Club hätten sie dann gehört, dass der Herr die Polizei avisiert habe. Als nach 15-30 Minuten die Polizei da gewesen sei, habe sie erfahren, dass die Beschuldigte den Privatkläger angeblich angefahren gehabt haben soll. Sie könne nur sagen,