Das einzige, was sie sagen könne, sei, dass sich der Privatkläger ganz normal bewegt und keine Äusserung gemacht habe, angefahren worden zu sein oder Schmerzen zu haben. Der Privatkläger habe lediglich sehr unschöne Äusserungen über die Beschuldigte von sich gegeben. Vorgezogene Einvernahme vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 1. November 2017 (pag. 166 ff.) Die Einvernahme von F.________ wurde in der Folge auf den 1. November 2017 vorverschoben. Die Zeugin gab an, sie seien mit zwei Autos unterwegs gewesen. Die Beschuldigte sei vor ihr gefahren.