als Zeugin für die erstinstanzliche Verhandlung vom 16. November 2017 vorgeladen worden war, ersuchte sie mit Schreiben vom 28. August 2017 aufgrund ihres anstehenden Geburtstermins um Dispensation. Sie führte in diesem Schreiben zudem aus, sie sei bei dem Vorfall nicht direkt anwesend gewesen, sondern erst gute fünf Minuten später dazu gekommen. Sie habe sich in der Folge nur sehr kurz mit dem Anzeigeerstatter unterhalten und sei dann in den Club gegangen. Das einzige, was sie sagen könne, sei, dass sich der Privatkläger ganz normal bewegt und keine Äusserung gemacht habe, angefahren worden zu sein oder Schmerzen zu haben.