33 11.3.6 Aussagen der Zeugin F.________ Gemäss ihren Angaben war F.________ eine gute Kollegin der Beschuldigten. Nach dem Vorfall habe sie sicher noch zwei Mal mit der Beschuldigten darüber gesprochen. Letztere habe ihr erzählt, was abgelaufen sei (pag. 262 Z. 18-24). Schreiben vom 28. August 2017 (pag. 238) Nachdem F.________ als Zeugin für die erstinstanzliche Verhandlung vom 16. November 2017 vorgeladen worden war, ersuchte sie mit Schreiben vom 28. August 2017 aufgrund ihres anstehenden Geburtstermins um Dispensation.