Vor Regionalgericht wollte sich der Zeuge dann hingegen hundertprozentig sicher sein, dass er gesehen habe, wie die Beschuldigte ganz langsam auf das "Parkfeld" gerollt sei. Zudem wollte der Zeuge nun plötzlich gesehen haben, wie der Privatkläger vor dem heranrollenden BMW der Beschuldigte zurückgewichen sei, weil er nicht gewollt habe, dass man ihm in die Beine fahre. Gleichzeitig war E.________ auffällig darum bemüht, darzutun, dass keinerlei wirkliche Verletzungsgefahr bestanden habe, da die Beschuldigte «ganz langsam», nicht einmal im Schritt-, sondern geradezu im «Schneckentempo» auf den Parkplatz gefahren sei.