32 Z. 55-63 und Markierungen auf Google Maps Ausdruck pag. 34). Auf Vorhalt dass er die Beschuldigten ihr noch bewegt haben wolle, nachdem er dazugekommen sei, meinte E.________, er könne nicht 100%ig sagen, ob die Beschuldigte wirklich bereits gestanden habe oder nicht. Der Motor sei noch an gewesen und es könne sei, dass sie noch ein wenig auf den Parkplatz gerollt sei und der Privatkläger nach hinten gerückt sei. Es sei im Nachhinein schwierig zu sagen