__ verabredet. Er gab an, er sei [inzwischen] rein freundschaftlich mit der Beschuldigten verbunden, sie hätten allerdings miteinander abgemacht, um zu schauen, ob mehr werden könnte (pag. 31 Z. 22-24). Er gab weiter zu Protokoll, vor seiner ersten Einvernahme, einmal mit der Beschuldigten telefonisch darüber diskutiert zu haben, was gewesen sei (pag. 32 Z. 89). Auch im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung pflegte er gemäss seinen Angaben noch einen kollegschaftlichen telefonischen Kontakt mit der Beschuldigten, wobei sie «natürlich» über das Verfahren gesprochen hätten (pag. 271 Z. 1-5).