Dass dieser sich aus verletztem Stolz über die Nichtbeachtung seiner Anweisungen entschieden haben soll, seinem Arbeitskollegen C.________ und dem Dienstchef D.________ über Funk mitzuteilen, er sei von der Beschuldigten angefahren worden, in der Folge auch noch die Polizei eingeschaltet und schliesslich – auf die Gefahr hin, nach Hause geschickt zu werden – den restlichen Abend eine Verletzung entweder simuliert oder sich diese absichtlich selbst zugefügt haben soll, erscheint völlig abwegig. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die von der Beschuldigten auf Vorhalt von Unstimmigkeiten wiederholt vorgebrachte Erklärung, Männer hätten halt andere Ansichten als Frauen.