Ihre Erklärung hierfür, wonach sie schlicht «keinen Bock» gehabt habe, sich den Abend verderben zu lassen, ist angesichts der Schwere der Vorwürfe kaum nachvollziehbar. Wenig einleuchtend ist auch ihre Begründung für die angebliche Falschbelastung durch den Privatkläger.