So gab sie etwa selbst zu Protokoll, sie habe sich von den Securities nichts sagen lassen und sich den Abend, den ersten Ausgang nach dem Tod ihres Vaters, nicht kaputtmachen lassen wollen. Die Ehre, auszugsteigen, hätte gemäss ihren Aussagen einem Security nicht erwiesen und sie habe sich gedacht, es könne doch nicht sein, dass ihre Kollegen wegen des Privatklägers auf sie warten müssten. Bezeichnenderweise verweigerte die Beschuldigte sodann gegenüber der Polizei vor Ort jegliche Aussage. Ihre Erklärung hierfür, wonach sie schlicht «keinen Bock» gehabt habe, sich den Abend verderben zu lassen, ist angesichts der Schwere der Vorwürfe kaum nachvollziehbar.