So gab sie etwa an, sie habe beim ersten Security «ganz normal» gestoppt, habe dann lediglich «im Schritttempo» der L.________strasse entlang fahren können und sei letztlich nur in die Parklücke «gerollt», derart eng sei es gewesen. Dies lässt sich nur schwer mit ihrem von praktisch allen anderen Befragten geschilderten Gemütszustand vereinbaren. Selbst ihre eigenen Aussagen deuten darauf hin, dass die Beschuldigte am fraglichen Abend alles andere als rücksichtsvoll war. So gab sie etwa selbst zu Protokoll, sie habe sich von den Securities nichts sagen lassen und sich den Abend, den ersten Ausgang nach dem Tod ihres Vaters, nicht kaputtmachen lassen wollen.