Weiter gab sie zu Protokoll, dass sie, wenn schon, dessen Fuss und nicht das Knie touchiert hätte. Zudem meinte sie, sie sei ja nicht so dumm, einen Menschen anzufahren, ob sie so «krankhaft» aussehe. Erst auf Nachfrage, ob sie den Privatkläger denn nun touchiert habe oder nicht, verneinte sie dies. Auffällig ist auch, dass die Beschuldigte ihre Fahrweise als besonders vorsichtig darzustellen versuchte. So gab sie etwa an, sie habe beim ersten Security «ganz normal» gestoppt, habe dann lediglich «im Schritttempo» der L.________strasse entlang fahren können und sei letztlich nur in die Parklücke «gerollt», derart eng sei es gewesen.