29 «Siehst du, jetzt fährt das Auto weg». Realistischerweise wäre der Privatkläger in diesem Moment vielmehr genau dort, vor ihrem Wagen, stehen geblieben. Es kommt hinzu, dass die Beschuldigte eher ausweichend antwortete, als ihr vorgehalten wurde, den Privatkläger angefahren zu haben. Anstatt dies einfach zu verneinen, erwiderte sie etwa, dass dieser ja nicht geschrien und zunächst auch gar nicht gehinkt habe. Weiter gab sie zu Protokoll, dass sie, wenn schon, dessen Fuss und nicht das Knie touchiert hätte.