Die Beschuldigte stand zu diesem Zeitpunkt schliesslich unbestrittenermassen noch auf dem Platz vor der Kurve. Wie sich aus den sich in den Akten befindlichen Google Maps und Google Street View Ausdrucken ergibt und zudem gerichtsnotorisch ist, hat es dort mehr als genug Raum. Zweitens wäre der Privatkläger – wenn schon – viel eher nach rechts (aus Sicht der Beschuldigten) weggetreten, um einem anderen Auto Platz zu machen Drittens ist schlechterdings nicht nachvollziehbar, wieso der Privatkläger der Beschuldigten den für ihr Parkmanöver notwendigen Raum hätte geben sollen, nachdem er ja gerade um jeden Preis verhindern wollte, dass die Beschuldigte parkiert.