28 und führte weiter aus, dass jenes andere Auto also weggefahren sei und dann ihr Kollege sich zu ihr ins Auto gesetzt habe. Anlässlich derselben Einvernahme erwähnte sie bei der Eintragung der verschiedenen Standorte auf dem Google Street View Ausdruck sodann erstaunlicherweise nicht, dass der Privatkläger sich noch vor ihr Auto begeben habe, sondern schilderte die Situation so, als sei er zunächst bei ihrem Fahrerfenster gestanden und dann einige Meter nach links weggegangen, um das andere Fahrzeug durchzulassen.