Vor Obergericht gab sie nur noch an, sie habe wegen des anderen Fahrzeugs warten müssen. Auffälligerweise unterschlug die Beschuldigte sodann anlässlich ihrer Einvernahme vor Regionalgericht im Rahmen des freien Berichts den eigentlichen Parkiervorgang. Sie sprach nur davon, dass der Privatkläger wegen des anderen Autos auf die Seite habe stehen müssen und sie dann mit ihrem Wagen dort parkiert «wäre»,