_ erhalten zu haben, welcher daraufhin draussen erschienen sei. In ihren Grundzügen erweisen sich also auch ihre Aussagen zur dritten Phase konstant. In den Details ergeben sich indessen Auffälligkeiten und Widersprüche: So gab die Beschuldigte bei der delegierten Befragung durch die Polizei noch an, nicht nur der Privatkläger, sondern auch sie selbst habe aufgrund jenes anderen Fahrzeugs etwas nach rechts ausweichen müssen. In späteren Einvernahmen erwähnte sie dies nicht mehr. Vor Obergericht gab sie nur noch an, sie habe wegen des anderen Fahrzeugs warten müssen.