Auf erneuten Vorhalt, wonach es nicht recht ersichtlich sei, weshalb der Privatkläger hätte wegstehen sollen, damit das andere Auto hätte wegfahren können, meinte die Beschuldigte, dass sie sonst nicht hätte einparken können, sie könne doch keinen Menschen überfahren. Sie habe gesagt: «Siehst du, jetzt fährt das Auto weg.» Dann sei der Privatkläger zur Seite gestanden (pag. 426 Z. 28-30). Würdigung Die Beschuldigte hat den Vorwurf, den Privatkläger angefahren zu haben, über das gesamte Verfahren hinweg konsequent bestritten.