Wann genau ihr Kollege E.________ hinzugekommen sei, wisse sie nicht mehr genau, nur dass sie noch im Auto gesessen habe. Telefoniert habe sie mit ihm, als sie noch auf Position 1 mit dem Privatkläger diskutiert habe (pag. 426 Z. 6-7, vgl. auch pag. 422 Z. 5-6). Ob es vor oder nach der Kurve, als sie schon parkiert gehabt habe, gewesen sei, als er dazu gekommen sei, wisse sie nicht mehr. Der Motor sei aber noch an gewesen, als Herr E.________ bei ihr im Auto gesessen habe (pag. 422 Z. 28-30 sowie pag. 425 Z. 1-21). Es stimme nicht, dass sie den Privatkläger angefahren und ihn am Knie verletzt habe. Es sei auch nicht möglich, dass er über die Motorhaube gefallen sei (pag. 423 Z. 7-8).