Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung vom 29. Juni 2018 Vor Obergericht gab die Beschuldigte zu Protokoll, während der Diskussion mit dem Privatkläger sei dieses andere Auto gekommen und sie habe gesehen, dass sie dort würde parkieren können. Da es dort schwierig sei, zu kreuzen, habe sie gewartet, bis das Auto weggefahren sei. Dann sei sie um die Kurve gefahren und habe gleich dort parkiert (pag. 421 Z. 38-41). Die Diskussion mit dem Privatkläger habe auf der L.________strasse vor der Kurve zum Restaurant H.________ stattgefunden (Position Auto 1 auf pag. 427). Der Privatkläger habe dabei auf der Fahrerseite direkt neben ihrem Autofenster gestanden (pag.