Das andere Auto sei also weggefahren, dann sei E.________ gekommen und habe sich zu ihr ins Auto gesetzt und gefragt, was passiert sei. Sie habe gesagt, wie werde das Auto dort stehen lassen. Danach seien sie zusammen ausgestiegen und Club gegangen (pag. 294 Z. 16-30). Die Beschuldigte zeichnete auf pag. 301 ihren ursprünglichen Halteort (blaues Rechteck), das Manöver des anderen Autos (blauer Pfeil) und ihre eigenes Parkmanöver (roter Pfeil) ein. Der Privatkläger habe fahrerseitig beim Fenster ihres Wagens gestanden und dann einige Meter nach links weggehen müssen, damit das andere Fahrzeug habe vorbeifahren können.