gen. Die Vorwürfe laut Strafbefehl würden sie in einen Zustand des Schockes versetzen. Zur Behauptung des Privatklägers, wonach sie ihn auf die Haube gehoben haben soll, könne sie nur sagen, dass ihr BMW so viel Power habe, dass sie ihn einige Meter weit geschleudert hätte und er mindestens im Garten des Restaurants gelandet wäre. Ob sie so krankhaft aussehe, als ob sie einfach Gas geben und einen Menschen überfahren würde. Der Privatkläger habe sie einfach nicht auf den Parkplatz lassen wollen. Sie habe den Anruf von Herrn E.________ noch im Auto erhalten, denn dort könne sie mit Bluetooth telefonieren.