24 Dem ersten Security habe sich gesagt, dass sie von einem Freund erfahren habe, dass es noch freie Plätze gebe. Als dieser verunsichert per Funk nachgefragt habe, habe sie ausgeholt und sei an diesem vorbeigefahren (pag. 21 Z. 44-47). Der zweite Security, der Privatkläger, habe sie ohne Grund angehalten. Als sie mit diesem diskutiert habe, sei er vor ihr Auto gestanden und habe gefragt, ob sie ihn überfahren wolle. Sie habe erwidert, natürlich nicht. Dann sei ein Auto rechts weggefahren. Sie sei nahe gestanden und der Privatkläger habe weg gehen müssen, damit das andere Fahrzeug habe wegfahren können.