Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 1. Dezember 2016 Nachdem sie Einsprache gegen den am 14. Juni 2016 erlassenen Strafbefehl erhoben hatte, gab sie bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, sie fühle sich nicht schuldig, sie habe nichts gemacht, ausser ihr Fahrzeug versehentlich ausserhalb eines Parkfelds abgestellt (pag. 21 Z. 27-28).