Die ärztlich diagnostizierte Verletzung könne sie sich nicht erklären. Sie wisse ja nicht, was der Privatkläger in der darauffolgenden Zeit gemacht habe, ob er sich sein Knie möglicherweise extra angeschlagen habe oder so (pag. 16 Z. 94-95). Es sei eine reine Lüge, dass die Verletzung von ihr stammen solle. Sie sei ja nicht dumm und fahre einen Menschen an (pag. 16 Z. 98-99). Es sei eine Frechheit, dass ein Mann, nur weil sie ihm nicht «gehorcht» habe, so etwas machen könne. Der Privatkläger habe wohl einfach nicht ertragen können, dass sie nicht gemacht habe, was der «Herr» gesagt habe (pag. 17 Z. 145-147). Staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 1. Dezember 2016