das müsse ihr mal ein Arzt erklären (pag. 16 Z. 69 ff.). Sie frage sich, warum er nicht sofort etwas gesagt oder geschrien habe, wenn sie das gemacht hätte. Zudem sei sie ja am Stehen gewesen und nicht am Fahren. Wahrscheinlich habe er sie nur angezeigt, weil ihm nicht gepasst habe, dass sie trotz seines Verbots parkiert habe (pag. 16 Z. 68-74). Auf Frage, ob es nun richtig sei, dass sie aus ihrer Sicht den Privatkläger nicht touchiert habe, bestätigte die Beschuldigte dies. Der Privatkläger sei ja gar nicht bei ihrem Auto gestanden, als sie parkiert habe (pag. 16 Z. 83-84). Die ärztlich diagnostizierte Verletzung könne sie sich nicht erklären.