Im Übrigen gab auch der Zeuge D.________ zu Protokoll, dass der Privatkläger geäussert habe, zum Arzt gehen zu wollen, und dass er gemerkt habe, dass der Privatkläger ziemlich gehinkt habe. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass auch D.________ angab, es sei glaublich das rechte Knie des Privatklägers betroffen gewesen. 11.3.4 Aussagen der Beschuldigten Unfallaufnahmeprotokoll vom 27. November 2015 (pag. 6) Gegenüber den vor Ort ausgerückten Mitarbeitern der Kantonspolizei verweigerte die Beschuldigte die Aussage. Delegierte polizeiliche Einvernahme vom 3. Mai 2016 (pag.