22 abgeben, welche es D.________ ermöglichte, diese beim Eingang zum Club zur Rede zu stellen. Das vom Zeugen beschriebene Verhalten, wonach die Beschuldigte sich auch ihm gegenüber derart aggressiv verhalten habe, dass er sich sogar überlegt habe, ihr den Zutritt zu verweigern, passt wiederum zu dem von den beiden anderen Securities gemachten Schilderungen. Auffälligerweise bestritt die Beschuldigte D.________ gegenüber gemäss dessen Aussagen überdies nicht explizit, den Privatkläger angefahren zu haben.