279 Z. 29-30). Er sei der Beschuldigten nicht sofort, sondern erinnerlich nach 1-2 Minuten hinterher gegangen (pag. 281 Z. 21-23). Dort habe er den Privatkläger gesehen, welcher voller Schmerz gewesen sei und ihm erzählt habe, was passiert sei. Er habe erzählt, dass die Frau über seinen Fuss gefahren sei und ihm dieser weh tue (pag. 279 Z. -31, pag. 282 Z. 17-29 und pag. 283 Z. 15). Der Privatkläger habe nicht mehr normal arbeiten können und er selbst habe mehr Arbeit übernehmen müssen (pag. 284 Z. 6-7). Dass er auf die Motorhaube und zu Boden gefallen sei, habe der Privatkläger ihm gegenüber nicht erwähnt (pag. 283 Z. 17-20). Würdigung Die Aussagen des Zeugen C.______