Nachdem die Frage wiederholt worden war, weil der zum Teil nur gebrochen Deutsch sprechende Zeuge diese offenbar nicht verstanden hatte, gab C.________ an, er habe entgegen der Darstellung des Privatklägers nicht gesagt, dass die Beschuldigte ihn angefahren habe, sondern nur fast («almost hit me»). Er versuche immer, sich Mühe zu geben, damit man ihn richtig verstehe, er habe sich aber in einer Stresssituation befunden (pag. 282 Z. 4-8). Er (C.________) habe weiter gearbeitet, dann habe der Privatkläger über Funk mitgeteilt, dass ihm die Frau über den Fuss gefahren sei. Er (C.________) sei deshalb zurück gelaufen und schauen gegangen (pag. 279 Z. 29-30).