20 nicht getroffen habe; er solle versuchen, sie zu stoppen und schauen, dass sie zurückkomme (pag. 279 Z. 26-28 und pag. 281 Z. 4-5). Der Privatkläger habe erwidert, dass er sich darum kümmern werde (pag. 279 Z. 29). Nachdem die Frage wiederholt worden war, weil der zum Teil nur gebrochen Deutsch sprechende Zeuge diese offenbar nicht verstanden hatte, gab C.________ an, er habe entgegen der Darstellung des Privatklägers nicht gesagt, dass die Beschuldigte ihn angefahren habe, sondern nur fast («almost hit me»).