41 Z. 57-58 und Z. 74- 76). Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. November 2017 (pag. 278 ff.) Vor Regionalgericht bestätigte der Zeuge einleitend seine bisherigen Aussagen. Weiter gab er zu Protokoll, am fraglichen Abend sei es fast voll gewesen. Es seien schon viele, zum Teil falsch parkierte Autos von Restaurantgästen beim H.________ gestanden. Sie hätten für die M.________-Gäste alles in Ordnung bringen müssen (pag. 279 Z. 16-19). Da er die Weisung erhalten gehabt habe, keine Autos mehr durchzulassen, habe er die Beschuldigte gestoppt und ihr höflich gesagt, sie könne nicht durchfahren (pag. 279 Z. 24-25).