40 Z. 49-50). Als er der Beschuldigten gesagt habe, dass es im Moment keinen Parkplatz gebe, sei diese unhöflich geworden, habe nicht verstehen wollen, was er ihr gesagt habe, und erwähnt, dass sie den Besitzer kenne. Sie sei wütend zu ihrem Auto gegangen, eingestiegen und an ihm vorbeigefahren, wobei sie ihn knapp nicht getroffen habe. Er habe gedacht, sie habe ihn umbringen wollen, falls er nicht weggehe. Sie habe das Gaspedal gedrückt, dass das Auto aufgeheult habe (pag. pag. 40 f. Z. 50-54, pag. 42 Z. 105-109). Er habe daraufhin über Funk den Privatkläger informiert, dass ein Auto komme, welches nicht habe stoppen wollen.