Prima vista etwas stutzig macht hingegen, dass der Privatkläger vor Obergericht aussagte, es sei möglich, dass während seiner Diskussion mit der Beschuldigten (in Phase 2) ein anderes Auto weggefahren sei. Damit nähert sich seine Darstellung des Ablaufs derjenigen der Beschuldigten an, gemäss welcher er (in Phase 3) einem anderen Auto habe Platz machen müssen. Bei genauerer Betrachtung wird aber klar, dass der Privatkläger bis dahin auch nie gefragt worden war, ob er – wie von der Beschuldigten behauptet – wegen eines anderen Fahrzeugs beiseite getreten sei.