18 Nachvollziehbar ist für die Kammer schliesslich in diesem Zusammenhang auch, dass der Privatkläger erst am Montag einen Arzt aufsuchte. Es erscheint durchaus plausibel, dass er über das Wochenende zuwarten wollte und erst zum Arzt ging, als die Schmerzen am Montag immer noch nicht abgeklungen waren. Prima vista etwas stutzig macht hingegen, dass der Privatkläger vor Obergericht aussagte, es sei möglich, dass während seiner Diskussion mit der Beschuldigten (in Phase 2) ein anderes Auto weggefahren sei.