450 letzte Antwort). Die Beschuldigte sei gerade auf ihn zu gefahren, sie habe keinen Schlenker gemacht (pag. 451 zweite und dritte Antwort). Es könne sein, dass zum Zeitpunkt, als er bei ihrem Autofenster stehend mit der Beschuldigten diskutiert habe, ein anderes Auto weggefahren sei und die Beschuldigte deswegen eine Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Gebäude gesehen habe. Aber es stimme nicht, dass er später zur Seite gestanden sei, damit sie habe einparken können (pag. 453 dritte Antwort). Er habe [bei ihr] diese Wut gesehen. Man habe in ihren Augen gesehen, wie aggressiv sie gewesen sei. Sie sei seiner Meinung nach bewusst in ihn hineingefahren (pag.