Er sei seitlich vor ihrem Auto gestanden, bzw. etwas neben dem Auto, damit sie überhaupt habe losfahren können. Er sei (kurz) auf die Haube und dann zu Boden gefallen. Das mit der Motorhaube habe er erst bei der Staatsanwaltschaft ausgeführt, weil er sich unmittelbar nach dem Vorfall in einem Schockzustand befunden habe (pag. 289 Z. 15). Die Beschuldigte habe sich nicht um ihn gekümmert und sei weitergefahren, um zu parkieren. Er habe seinem Kollegen C.________ gefunkt, was auch sein Chef D.________ mitbekommen habe (pag. 286 Z. 11-14, pag. 287 Z. 30-33). Die Beschuldigte habe in der Folge das Telefon in der Hand gehabt und versucht jemanden anzurufen, offenbar Herrn E.___