Ob das Knie blau gewesen sei oder ähnliches, wisse er nicht mehr. Es sei sicherlich keine offene Wunde gewesen, hingegen schon etwas geschwollen. Die Verletzung sei immer noch nicht gut ausgeheilt (pag. 27 Z. 119-124). Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 16. November 2017 Vor Regionalgericht bestätigte der Privatkläger einleitend seine bisherigen Aussagen. Er gab an, er sei ein wenig zu Seite getreten, damit die Beschuldigte habe kehren können. Da habe sie ihm in die Augen geschaut, «Vollgas» gegeben und «voll» sein Knie gerammt. Er sei seitlich vor ihrem Auto gestanden, bzw. etwas neben dem Auto, damit sie überhaupt habe losfahren können.