28 Z. 135). Er (der Privatkläger) habe die Polizei angerufen und seinen Chef angefunkt (pag. 25 Z. 55, pag. 26 Z. 79, pag. 27 Z. 104). Dann habe er sich hingesetzt, weil er Schmerzen im Knie gehabt habe. Er habe an jenem Abend glaublich nicht mehr lange gearbeitet, wisse es aber nicht mehr mit Sicherheit (pag. 27 Z. 104-106). Im Schockzustand sei sein Gang anfangs vielleicht noch anders gewesen, die Schmerzen hätten immer mehr zugenommen, als er sich beruhigt habe (pag. 28 Z. 135-139). Er habe aufgrund des Vorfalls [längere Zeit] an Schmerzen gelitten, welche jeweils bei Kälte wieder gekommen seien. Ob das Knie blau gewesen sei oder ähnliches, wisse er nicht mehr.