14 (pag. 29 Z. 170). Er sei auf ihre Motorhaube gefallen und seitwärts zu Boden gegangen, wieder aufgestanden und weggegangen (pag. 26 Z. 62-65). Er habe das Gefühl gehabt, die Beschuldigte sei nicht bei Sinnen bzw. «nicht bei sich» gewesen (pag. 26 Z. 63 und 88). Es sei nicht so, dass die Beschuldigte habe wegfahren müssen, um einem anderen Auto Platz zu machen (pag. 26 Z. 91-94). Er habe die Beschuldigte erst gefragt, ob sie ihn umbringen wolle, nachdem sie ihm ins Knie gefahren sei (pag. 27 Z. 99-100). Ihr Kollege E.________ sei erst nach der ganzen Sache hinzugekommen (pag. 28 Z. 135).