Der behandelnde Arzt erachtete diesen Befund offenbar als mit der geltend gemachten Kollision vereinbar und sah sich veranlasst, den Privatkläger zum Röntgen in den Sonnenhof zu schicken. Dort wurden keine ossären Verletzungen festgestellt, der Privatkläger wurde jedoch noch während mindestens zweier Wochen wegen Schmerzen und einem Einschlaf-Gefühl am äusseren Unterschenkel medikamentös behandelt.