Das Röntgenbild vom 2. Dezember 2015 vom Sonnenhof habe keine Knochenveränderungen gezeigt. Der Privatkläger habe noch mindestens während zwei Wochen Beschwerden mit Schmerzen und einem Einschlaf-Gefühl am äusseren Unterschenkel gehabt, welche medikamentös behandelt worden seien. Zu bleibenden Schäden sei es nach Ansicht von Dr. med. S.________ nicht gekommen. 11.2.4 Arbeits- und Verhandlungsunfähigkeitszeugnisse von Dr. med. T.________ (pag.