___ bestätigt, dass der Privatkläger am 27. November 2015 angefahren worden sei und sich eine Verletzung des rechten Kniegelenks zugezogen habe. Es handle sich um eine Kontusion (Prellung) des rechten Knies lateral mit Irritation eines Nervs, was zu einer Sensibilitätsstörung daselbst geführt habe. Der Privatkläger habe am 11. Dezember 2015 noch unter Behandlung gestanden. 11.2.3 Arztbericht von Dr. med. S.________ vom 2. Februar 2017 (pag. 48) Dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten zusätzlichen ärztlichen Bericht von Dr. med.